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Fachkunde Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehrsunternehmer

Sie wollen gewerblichen Güterverkehr betreiben? Dann besuchen bei uns einen Fachkunde-Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung mit der Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen müssen. Wenn Sie persönlich beraten werden wollen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

Weiter unten haben wir Ihnen schon einmal die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Hier finden Sie weitere Informationen bei der für Sie zuständigen IHK:

IHK Darmstadt

IHK Rhein-Neckar(Mannheim)

IHK Pfalz

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Allgemeine Informationen

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t(einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre.

Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- bezieungsweise Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

a) Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 9000 Euro für das erste Fahrzeug oder 5000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.

b) Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

c) Nachweis der fachlichen Eignung
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch erbracht werden durch:

a.)eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Beurteilung, ob eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, erfolgt durch die IHK. Der Bewerber hat deshalb der IHK aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber.
b.)eine bestandene Abschlussprüfung als:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Mannheim und Lörrach,
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft
und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.

Versicherungspflicht
Der Unternehmer hat sich nach § 7a GüKG in Form einer "Güterschaden-Haftpflichtversicherung" gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird.

Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.

Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:

- schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und
- schriftlichen Übungen / Fallstudien.
Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:

- schriftliche Fragen (40 Prozent)
- schriftliche Übungen/Fallstudien (35 Prozent)
- mündliche Prüfung (25 Prozent)

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Teil unter 50 Prozent der möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.

Prüfungssachgebiete
Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

Recht

* Güterkraftverkehrsrecht
* Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
* Straßenverkehrsrecht
* Arbeitsrecht
* Sozialversicherungsrecht
* Bürgerliches Recht
* Handelsrecht
* Steuerrecht

Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes

* Zahlungsverkehr und Finanzierung
* Kostenrechnung
* Beförderungsbedingungen und -preise
* Beförderungsdokumente
* Buchführung
* Versicherungswesen
* Spedition
* Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
* Marketing

Technische Normen und technischer Betrieb

* Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
* Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
* Fahrzeuggewichte und Abmessungen
* Laden und Entladen der Fahrzeuge
* Beförderung gefährlicher Güter
* Beförderung von Nahrungsmitteln
* Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit

* Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
* Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

* Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
* Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
* Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
* Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

Ein ausführlicher Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung kann bei der IHK angefordert werden.

Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung bei der IHK muss schriftlich erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Prüfungsgebühr verbindlich.