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Einführung in die Ladungssicherung

Wer ist für die Ladungssicherung zuständig?

Die folgenden Informationen sind nur ein kleiner Auszug aus dem Seminarinhalt(auf Richtigkeit der Angaben keine Gewähr)

1. Der Fahrer

Der Fahrer ist die Person, die normalerweise die Ladungssicherungsmaßnahmen durchführt. Er ist Ansprechpartner für Polizei und andere Kontrollorgane. Dies sowohl bei mangelhafter Ladungssicherung, als auch bei einem eventuellen Unfall aufgrund mangelhafter Ladungssicherung. In §22 und §23 der Straßenverkehrsordnung(StVO) wird seine Verpflichtung zur Ladungssicherung in allgemeiner Form geregelt.


2. Der Verlader
Die Grundlage der Pflicht zur Ladungssicherung durch den Verlader bildet das Grundsatzurteil des OLG Stuttgart zu §22 StVO, denn der §22 StVO ist nicht, wie allgemein angenommen wird, ausschließlich an der Fahrer gerichtet. Als Verlader ist hier der "Leiter der Ladearbeiten" und für eine Gefahrgutbeförderung die "Beauftragte Person des Verladers" anzusehen, also die Person, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen.

Diese Verpflichtung kann der Verlader nicht auf den Fahrer übertragen!!!


3. Der Fahrzeughalter
Der Fahrzeughalter ist für den ordnungsgemäßen Zustand und für die ordnungsgemäße Ausrüstung seines Fahrzeuges verantwortlich. Das gilt auch für die Ausrüstung mit Ladungssicherungsmitteln. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus den §§30 und 31 der StVO.

Rechtsfolgen für den Fahrer, für den Verlader und für den Fahrzeughalter:
Bei Verstößen gegen die Ladungssicherung kann ein Bußgeld mit drei Punkten in Flensburg und bei einem schweren Unfall eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe ausgesprochen werden!


4. Der Absender und der Frachtführer
Das Handelsgesetzbuch(HGB) regelt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Absenders und des Frachtführers z.B. für eventuelle Ladungsschäden. Gemäß HGB hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen(verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Der Frachtführer kann auf Basis eines Vertrages die Verantwortung des Absenders wahrnehmen.

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